Ausbildungsklassen

Wir bilden Fahrschüler für den Erwerb von Auto- sowie Motorradführerscheinen aus. Die Ausbildung besteht standardmäßig aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Beide werden bei uns durchgeführt. Für Interessenten kann es bei uns direkt losgehen. Zur Beantragung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde benötigt ihr folgende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen Kursbescheinigung
  • Passfoto

Folgend haben wir für euch die Ausbildungsklassen aufgeschlüsselt. Ihr findet hier kurze Informationen, die Anzahl der benötigten Theorieeinheiten und zusätzlich die Fahrzeuge, mit denen wir zurzeit schulen:

  • Führerscheinklasse B - Auto

Mit dem Erwerb eines Führerscheins der Klasse B dürft ihr Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t fahren. Das Mindestalter
für diesen Führerschein beträgt 18 Jahre (bei begleitendem Fahren 17. Jahre). Die Ausbildung kann natürlich schon früher begonnen werden. Die Führerscheinklassen M, L und S sind eingeschlossen.

  • Anzahl der Theorieeinheiten
 
  • Bei Ersterwerb
  • Bei Erweiterung
  •   12 Grundeinheiten 6 Grundeinheiten
       2 klassenspezifische Einheiten 2 klassenspezifische Einheiten
    • Schulungsfahrzeuge
     
  • Toyota Corolla Verso
  •  
  • Smart for four
    • Führerscheinklasse A - Motorrad (unbeschränkt)

    Mit dem Erwerb eines Führerscheins der Klasse A (unbeschränkt) dürft ihr Krafträder ohne Leistungseinschränkung fahren. Das Mindestalter für diesen Führerschein beträgt 25 Jahre bei direktem Erwerb. Nach zweijährigem Besitz der Fahrerlaubnis A (beschränkt) kann diese Fahrerlaubnis auf vor Vollendung des 25 Lebensjahres "freigeschaltet" werden. Die Führerscheinklassen A1 und M sind eingeschlossen.

    • Anzahl der Theorieeinheiten
     
  • Bei Ersterwerb
  • Bei Erweiterung
  •   12 Grundeinheiten 6 Grundeinheiten
      4 klassenspezifische Einheiten 4 klassenspezifische Einheiten
    • Schulungsfahrzeuge
     
  • Yamaha XJ6
    • Führerscheinklasse A - Motorrad (beschränkt)

    Mit dem Erwerb eines Führerscheins der Klasse A (beschränkt) dürft ihr Krafträder mit einer Leistung bis zu 34 PS fahren. Das Mindestalter für diesen Führerschein beträgt 18 Jahre. Die Ausbildung kann natürlich schon früher begonnen werden. Nach zweijährigem Besitz dieser Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) "freigeschaltet" werden. Die Führerscheinklassen A1 und M sind eingeschlossen.

    • Anzahl der Theorieeinheiten
     
  • Bei Ersterwerb
  • Bei Erweiterung
  •   12 Grundeinheiten 6 Grundeinheiten
      4 klassenspezifische Einheiten 4 klassenspezifische Einheiten
    • Schulungsfahrzeuge
     
  • Yamaha XJ6
  • Wir bieten Intensivkurse an, welche es euch ermöglichen die Praxisstunden innerhalb eines kleinen Zeitraums durchzuführen und somit intensiv und schnell das Fahren zu erlernen.
    Des Weiteren bieten wir Auffrischungsstunden an. Dies bedeutet, dass ihr Stunden nehmen könnt auch wenn ihr schon einen Führerschein besitzt, um eure Fahrkünste weiter zu verbessern.

    Änderungen vorbehalten, keine Gewähr auf Richtigkeit!